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Wiedereingliederung in den Beruf
Wer vom Burnout betroffen ist, wird in der Regel krankgeschrieben – mehrere Wochen oder monatelang. Manchmal ist auch ein Aufenthalt in einer Klinik für psychosomatisch Kranke, gefolgt von einer ambulanten Therapie, notwendig. Arbeitnehmer, die wieder in ihren Job zurückkehren können, haben die Möglichkeit der Wiedereingliederung. Während dieser Zeit arbeitet der Arbeitnehmer zu Beginn wenige Stunden und steigert die Anwesenheit mit dem Ziel, wieder voll tätig zu sein. Die Kosten der Wiedereingliederung übernimmt die Krankenkasse. Der Arbeitgeber muss dieser Maßnahme zustimmen. Sein Vorteil: Er hat keine Kosten, trotzdem ist der Arbeitsplatz besetzt – wenn auch zunächst nur stundenweise. Da es nach einem Burnout wichtig ist, auf seine Belastungsfähigkeit zu achten, sollte der Arbeitnehmer offen über seine Krankheit sprechen und in Abstimmung mit dem Arbeitgeber notwendige Auszeiten nehmen.
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